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12. Mai 2016 | Asyl

An die 200.000 Illegale werden „geduldet“

Der Fall des mordverdächtigen Kenianers zeigt zeigt das Unvermögen der Politik bei illegaler Massenzuwanderung auf.

Es war ein schrecklicher Zufall, der in den letzten Tagen den Österreichern die Zunahme der Ausländerkriminalität nicht nur in Zahlen sondern auch in deren Brutalität vor Augen führte. Ende April gestand Franz Lang, Direktor des Bundeskriminalamtes, dass der sprunghafte Anstieg der „Kleinstkriminalität“ – Raufereien und Körperverletzungen, kleine Messerstechereien, Diebstähle und Drogenhandel – eine Folge der Massenzuwanderung der letzten Monate sei: „Bei der Kleinstkriminalität sehen wir ganz deutlich, dass seitens der Tä- ter und der Opfer jene Personen eine große Rolle spielen, die im Zuge der Migration in den vergangenen Monaten zu uns gekommen sind.“

Asylwerberkriminalität steigt

Vergangene Woche kam die offizielle Bestätigung von ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka und des Bundeskriminalamtes: Aus den Rohdaten des Sicherheitsmonitors – der alle polizeilich erfassten Delikte umfasst – sei ersichtlich, dass die Kleinkriminalität in Österreich ansteige und wer dafür verantwortlich sei. „Die Kriminalität in Österreich unter den Asylwerbern steigt, auch im Übergriff gegenüber der Bevölkerung“, erklärte Neo-Innenminister Sobotka. Seit 2001 – so lange gibt es inzwischen methodisch unmittelbar vergleichbare Kriminalstatistiken – stieg die Zahl der österreichischen Tatverdächtigen von 156.720 auf 157.777 im Jahr 2015 an, jene der ausländischen Tatverdächtigen verdoppelte sich im gleichen Zeitraum fast von 47.256 auf 92.804. Stunden später erschütterte die brutale Ermordung einer Wienerin durch einen kenianischen Serienstraftäter am Brunnenmarkt in Wien-Ottakring ganz Österreich. Der Mann, der 2008 als 13-Jähriger (!) mit einem Touristenvisum eingereist war und seither wegen Körperverletzung, Suchtgifthandel, Diebstahl und Sachbeschädigung Exekutive und Justiz beschäftigte, hätte eigentlich längst abgeschoben werden sollen. „Bürokratische Hemmnisse“ hätten aber seinen Aufenthalt in Österreich „verlängert“. Und das, obwohl das Asylansuchen des Tatverdächtigen bereits 2014 rechtsgültig abgelehnt worden war. Mit Kenia gebe es – wie auch mit den meisten anderen Herkunftsländern der „Flüchtlinge“ – kein Rückübernahmeabkommen, versuchte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck das zu erklären. Im Falle eines negativen Asylbescheids wäre etwa der „Status einer Duldung“ möglich. Sei dies nicht der Fall, seien solche Personen illegal aufhältig. Hier stoße Österreich mit den „rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung“ an die Grenze, stellte Grundböck die Hilflosigkeit des Rechtsstaates bloß.

„Geduldete Illegale“

Selbst bei Rückschiebungen nach dem „Dublin-Abkommen“, also in das EU-Land, über das der illegale Einwanderer nach Österreich einreiste, tut sich das Land schwer. So warnt das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) vor Abschiebungen nach Ungarn oder Slowenien, da diese Länder diese Menschen nach Serbien weiterreichen würden. Im Innenministerium leistet man dem UNHCR Folge und schiebt deshalb niemanden zurück. In der Folge bildet sich ein Rückstau an abgelehnten Asylwerbern, sofern sie nicht einen „humanitären“ Aufenthaltstitel erhalten, wie das im Vorjahr 4.596 mal geschah. Dem stehen aber 24.017 „Flüchtlinge“ gegenüber, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Freiwillig sind im vergangenen Jahr 759 Syrer über das „Rücksiedelungsprogramm“ in ihre Heimat zurückgekehrt. Weitere 5.087 abgelehnte Asylwerber reisten freiwillig aus, 3.278 unfreiwillig in Begleitung der Exekutive. Insgesamt hat also gerade ein Drittel der abgelehnten Asylwerber des Jahres 2015 Österreich verlassen, 15.000 leben de facto illegal in Österreich. Eine 2014 erschienene Studie der Universität Wien weist nach, dass diese „Kluft“ in Österreichs Abschiebepolitik seit Jahren Gang und Gebe ist: Zwei Drittel der jährlich abzuschiebenden Ausländer werden stillschweigend im Land toleriert. Seit dem Jahr 2000 haben sich so rund 200.000 „Flüchtlinge“ einen illegalen Aufenthalt „erkämpft“ – wie eben jener mordverdächtige Kenianer.

NFZ 12.05.2016


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