Am 29. Jänner hat FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl für die Freiheitlichen eine Sachverhaltsdarstellung und Strafanzeige namentlich gegen Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Gernot Blümel und Innenminister Karl Nehammer wegen Amtsmissbrauchs bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.
Verfassungswidriges Ermächtigungsgesetz
Die FPÖ stützt ihre Vorwürfe zusammengefasst darauf, dass sich die Bundesregierung seit März 2020 ein gesetzliches und verordnungsmäßiges Regelsystem geschaffen hat, das insbesondere durch eine umfangreiche Ermächtigung für den Gesundheitsminister gekennzeichnet ist, auf deren Basis weitreichende Ver- und Gebote erlassen werden können, die unmittelbar in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte eingreifen und deren Nichteinhaltung teils beträchtliche Strafen nach sich zieht. Durch diese Gesetzesänderungen kam es zu einer Verschiebung des Machtgefüges von der Legislative, dem Parlament, hin zur Exekutive, den Regierungsmitgliedern. So kam es auch dazu, dass die Regierung in unzähligen Pressekonferenzen Aussagen tätigte, die keine rechtliche Deckung hatten, Stichwort: „Oster-Erlass“.
Die Bundesregierung rechtfertigt ihre freiheitsbeschränkenden und existenzgefährdenden Maßnahmen mit einer scheinbaren „Alternativlosigkeit“, mit dem „drohenden Zusammenbruch des Gesundheitssystems“ und auch mit der Aussicht nach „Entschädigung für alle“.
Presseerklärungen sind keine Verordnungen
Seit Monaten ergehen aber immer wieder Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, in denen Maßnahmen als nachträglich gesetzwidrig erkannt wurden, weil der Nachweis der Geeignetheit und der Erforderlichkeit gerade nicht dargestellt wurde. Auch ein erheblicher Teil der aufgrund der fehlerhaften medialen Kommunikation ausgestellten Strafbescheide wurde von verschiedenen Landesverwaltungsgerichten aufgehoben. Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte auch klar, dass einer öffentlichen Presseerklärung eines Regierungsmitglieds keine rechterhebliche Bedeutung beizumessen ist.
Darüber hinaus ist nunmehr offenkundig, dass die Mehrzahl der Betroffenen bisher keine entsprechende Entschädigung erhalten hat, somit auch kein entsprechender Ausgleich zu ihrer Einschränkung der Erwerbsfreiheit erfolgte.
Gesundheitssystem stand nie vor dem Kollaps
Auch die Ausgangsbeschränkungen wurden mutmaßlich entgegen der rechtlichen Ermächtigung erlassen, Ausgangsbeschränkungen können nämlich gemäß § 5 COVID-19-Maßnahmengesetz rechtmäßig nur erlassen werden, sofern es unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern. Diese Notsituation liegt aber tatsächlich zum Glück nicht vor.
Für die FPÖ liegt nunmehr aufgrund dieses monatelangen Fehlverhaltens der Verdacht nahe, dass es sich hier um massive und systematische Gesetzesverletzungen durch Mitglieder der Bundesregierung handelt. Den Verantwortlichen muss es nämlich spätestens seit der massiven Kritik aus Rechtsprechung und Lehre bewusst gewesen sein, dass sie von der ihnen eingeräumten Befugnis nicht den rechtmäßigen, gebotenen Gebrauch machen. Somit liegt auch der Verdacht eines Missbrauchs der Amtsgewalt vor.
Die Schlussfolgerung der FPÖ in der Sachverhaltsdarstellung:
„Die Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Gesundheitsminister, nahmen durch die Verhängung der umfangreichen Betretungsverbote seit März 2020 bewusst in Kauf, dass verfassungsrechtliche Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden und eine breite Bevölkerung sowohl immateriellen, als auch wirtschaftlichen Schaden erleidet.“