Der Verfassungsgerichtshof hat heute verfügt, dass es für die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen mobilen Datenträgern künftig einer richterlichen Genehmigung bedarf. FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst und FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan begrüßten diese Entscheidung heute: „Es ist absolut nachvollziehbar, bei so einem starken Eingriff in die Grundrechte das OK eines Richters einzuholen. Das bringt mehr Rechtsschutz und stärkt auch die Beschuldigtenrechte.“
Die Abnahme eines Mobiltelefons sei de facto wie ein großer Lauschangriff, der noch dazu lange in die Vergangenheit führe, erklärte Harald Stefan: „Man muss bedenken, dass bei der Sicherstellung eines Mobiltelefons das gesamte Leben eines Beschuldigten bei den Behörden landet – darunter sind auch viele Daten, die für das eigentliche Ermittlungsverfahren nicht von Bedeutung sind, mitunter dann aber den Weg in die Öffentlichkeit finden, was nicht in Ordnung ist. Beispiele dafür gibt es aus der Vergangenheit zur Genüge. Telefonüberwachungen müssen auch von einem Richter bewilligt werden. Es ist daher nur logisch, dass dies nun auch für die Sicherstellung von Mobiltelefonen kommen muss.“
Die FPÖ habe schon lange die Forderung erhoben, an einem neuen Gesetz mitzuarbeiten. „Wir sind bereit, hier gemeinsam mit allen anderen Parteien an einer verfassungskonformen Neuregelung zu arbeiten und laden die Regierungsparteien ein, mit uns zusammenzuarbeiten“, hielten FPÖ-Verfassungssprecherin NAbg. Susanne Fürst und FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan fest.