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17. Jänner 2022 | Impfzwang, Gesundheit, Parlament, Verfassung

Impfzwang ungeeignet und unverhältnismäßig, daher klar verfassungswidrig!

Impfpflichtgesetz bewirkt „Freiheit durch Zwang“ als völlig unzulässiges Grundrechtsprinzip.

Gerhard Kaniak, Suanne Fürst und Michael Geistlinger (Foto: NFZ)

Die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Gerhard Kaniak und Susanne Fürst begründeten heute, Montag, gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Michael Geistlinger die weitere Ablehnung des Impfpflichtgesetztes durch die FPÖ. Trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, die allesamt dem breiten Protest der Bevölkerung zu verdanken seien, bleibe der Impfzwang zur Erreichung der gesteckten Ziele ungeeignet und unverhältnismäßig und sei daher verfassungswidrig.

Grobe Missachtung der Bürger und des Parlaments

Kaniak betonte als Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses und FPÖ-Gesundheitssprecher die historisch einmalige Beteiligung der Bürger an diesem Gesetzesverfahren. „400.000 Stellungnahmen bzw. Zustimmungen zu Stellungnahmen hat es noch nie gegeben. Mehr als fünf Prozent aller Bürger und rund 25 Prozent jener Menschen, deren Status aktuell nicht den Vorgaben des Gesetzes entspricht, haben sich geäußert. Umso befremdlicher ist es, dass sich die Regierung mit ein paar kosmetischen Änderungen über diese Bürger hinwegsetzt und noch vor Aufnahme der parlamentarischen Beratung über die geänderte Version das Gesetz in einer Pressekonferenz als Faktum präsentiert. Das ist eine grobe Missachtung der Bürger und ihrer gewählten Vertretung im Parlament.“

Völlig willkürliche 90-Prozent-Impfquote

Die aktuellen Impfungen seien zur Erreichung des Ziels – nämlich des Schutzes des Gesundheitssystems vor Überlastung – nicht geeignet, weil gerade mit Blick auf Länder mit hoher Impfquote immer deutlicher werde, dass Impfquote und Verbreitung des Virus nicht korrelieren. „Daher sind auch die 90 Prozent Impfquote, die die Regierung damit erreichen will, eine völlig willkürlich festgelegte Zahl“, betonte Kaniak. Probleme sah er auch bei der Verhältnismäßigkeit angesichts des völlig unterbliebenen Ausbaus der Kapazitäten im Gesundheitsbereich und der durch Strafandrohung gegen Ärzte extrem eingeschränkten Möglichkeit der Befreiung vom Impfzwang aus gesundheitlichen und besonders psychischen Gründen.

Psychischer Druck kann nicht gesund sein

Verfassungssprecherin Fürst erklärte den durch den Impfzwang beabsichtigten Eingriff in die Grundrechte der Bürger als völlig ungerechtfertigt. „Dieser Eingriff dient in keiner Weise dem Schutz der Gesundheit, vor allem wenn man die immensen Kollateralschäden in Rechnung stellt.“ Hunderttausende Menschen psychisch derart unter Druck zu setzen, könne nicht gesundheitsfördernd sein. Kritik äußerte Fürst auch an der Argumentation der Regierung, wonach der Impfzwang die Bürger von anderen Maßnahmen befreie. „Das neue Grundrechtsprinzip, das die Regierung hier einführt, lautet ‚Freiheit durch Zwang‘. Das ist nicht akzeptabel.“

FPÖ wird kritische Bürger beraten

Wie auch Kaniak betonte Fürst dennoch, dass der Druck der Bevölkerung bei unzähligen Versammlungen und im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Früchte getragen und daher umso mehr aufrechterhalten werden müsse. „Abseits von der Ausnahme der Minderjährigen ist man auch beim Strafregime zurückgerudert. Bis 15. März drohen keine Strafen, danach folgt eine Willkür-Phase mit polizeilichen Kontrollen und erst dann – oder laut Regierung vielleicht auch gar nicht – soll durch den automatischen Datenabgleich gestraft werden. Wir werden natürlich die Bürger beraten, wie sie sich gegen all diese Maßnahmen wehren können“, kündigte Fürst an. Spätestens mit dem Straf-Automatismus werde die Regierung die Verwaltungsgerichtsbarkeit ins Chaos stürzen und zusammenbrechen lassen.

Tabu- und Systembruch mit der Verfassung

Insgesamt sei das Gesetz ein Tabu- und Systembruch mit unserer Verfassung. „Wir sind alle betroffen, egal, welchen Status wir jetzt haben. Wir sind alle ungeimpft und ungeschützt dieser Regierung ausgeliefert, denn Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kann mit Verordnungen sowohl die Impf-Intervalle, als auch die Impfstoffe frei verändern, wie es ihm passt“, warnte Fürst und appellierte an die Bürger, wachsam zu bleiben und den Widerstand gegen dieses Gesetz fortzusetzen.

EGMR-Urteil zu Tschechen-Impfpflicht nicht vergleichbar

Universitätsprofessor Michael Geistlinger, der auf Nominierung der FPÖ heute Nachmittag am Expertenhearing im Gesundheitsausschuss teilnehmen wird, nahm das zentrale Argument der Regierung und insbesondere von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) für eine Verfassungskonformität des Impfzwanges ins Visier. Es sei keineswegs so, dass ein jüngst ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Zusammenhang mit einer in Tschechien verhängten Impfpflicht die Vorgehensweise in Österreich legitimiere. „Dieses Urteil hat sich auf eine Impfpflicht mit jahrzehntelang erprobten Impfstoffen gegen ebenfalls altbekannte Krankheiten wie Mumps oder Röteln bezogen – auf Impfstoffe, die nachweislich eine sterile Immunität bieten und den gewünschten Effekt der Unterbrechung der Infektionsketten und damit verbundenen Eindämmung der Krankheiten auch tatsächlich bewirken“, sagte Geistlinger.

Noch immer keine klare Datenlage

Bei den Covid-Impfstoffen sei die Lage jedoch gänzlich anders. „Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA lässt in den Zulassungsdokumenten immer noch entscheidende Daten vermissen, was die Wirkung und Nebenwirkungen der Impfstoffe betrifft. Manche davon werden erst im Laufe der nächsten zwei Jahre vorliegen. Es bestehen daher massive Zweifel an der Eignung der Impfstoffe und an der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Ich werde heute im Gesundheitsausschuss an die Angeordneten aller Parteien appellieren, die Ergebnisse der Forschung abzuwarten und dem Gesetz nicht zuzustimmen“, sagte Geistlinger.

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