„Gestern, Dienstag, zu Mittag kam ein Abänderungsantrag der Regierung zum Epidemiegesetz und zum COVID-19-Maßnahmengesetz - und das ganze ohne eine Begutachtungsfrist. Und dieser hat es in sich, denn mit diesem Antrag wollen sich ÖVP und Grüne den Freibrief für zweierlei schaffen: Erstens das Covid-Zwangsregime auf Knopfdruck hochfahren zu können und zweitens – und das ist eine ganz neue Dimension der Willkür – es nach Gutdünken auf jede meldepflichte Krankheit ausdehnen zu können. Dazu muss man wissen, dass sich ÖVP und Grüne schon jetzt die Möglichkeit verschafft haben, dass der Gesundheitsminister nach Lust und Laune per Verordnung Krankheiten zusätzlich auf diese Liste setzen kann“, erklärte der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak.
Ausübung von Zwangsgewalt möglich
Wer nach so einer Verordnung abgesondert, das heißt in Quarantäne gesteckt werde, könne zukünftig auch mit „härteren Maßnahmen“ rechnen. Denn wörtlich heiße es im Antrag: „Die Absonderung kann durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgen oder mittels Bescheid angeordnet werden.“
Digitaler Pranger für nicht ausreichend Geimpfte
Was so harmlos im Text als „Erinnerungen an COVID-19-Auffrischungsimpfungen“ daherkomme, sei allerdings nichts anderes als die Legitimation, jeden nicht geimpften Menschen, jeden nur einmal geimpften, jeden nur zweimal geimpften, also jeden, der nicht sooft geimpft ist, wie die Regierung es vorschreibe, an den digitalen Pranger zu stellen, so Kaniak, der damit auch die datenschutzrechtliche Problematik aufzeigte.
Verkehrsbeschränkungen für "Ansteckungsverdächtige"
„Unter dem Titel 'Verkehrsbeschränkungen‘ werden durch Verordnung festzulegende Zwangsmaßnahmen, also Einschränkungen der Bewegungsfreiheit für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen normiert. Wer sind diese Personen? Das sind jedenfalls auch K1- und K2-Personen. Ansteckungsverdächtig in den Augen der Regierung kann ja durchaus jeder sein, der nicht geimpft ist oder nach ihren Vorgaben nicht ausreichend geimpft ist. Das nährt den Verdacht, dass über diesen Abänderungsantrag die Regierung eine indirekte Impfpflicht umsetzen will, da das Impfpflichtgesetz immer mehr Fragen aufwirft und auf starken Widerstand der Bevölkerung und Entscheidungsträger stößt“, führte der FPÖ-Gesundheitssprecher weiter aus.
Schikanen sollen nicht nur für Corona gelten
„Das kann also bedeuten: Wer nicht geimpft ist oder nach den Vorgaben von ÖVP und Grünen nicht ausreichend geimpft ist, soll ansteckungsverdächtig sein und unterliegt 'Verkehrsbeschränkungen‘, er darf demnach nicht ins Kino, er darf nicht in ein Gasthaus, er darf keine Schuhe für seine Kinder beim stationären Handel kaufen oder bei körpernahen Dienstleistern für seine Hygiene sorgen. Das ist eine neuerliche Impflicht durch die Hintertür in Form von Willkür und Schikanen, noch dazu mit einer durch Verordnung wahllos ausdehnbaren Liste ansteckender meldepflichtiger Krankheiten im Epidemiegesetz“, betonte Kaniak.