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Bundespräsident Van der Bellen muss Steuerzahlern Reisekosten seiner Gattin offenlegen!

Freiheitliche bringen heute eine Bescheid-Beschwerde gegen den Bundespräsidenten ein, der sich beharrlich weigert, Fragen gemäß Auskunftspflichtgesetz zu beantworten.

Am 6. September 2023 stellte FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt eine parlamentarische Anfrage unter dem Titel „Was kostet der Festspielsommer des Bundespräsidenten die Steuerzahler?“ nach §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz an die Bundespräsidentschaftskanzlei, in der er unter anderem eine Offenlegung aller mit den Besuchen der Festspiele Mörbisch, Erl, Bregenz und Salzburg durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen verbundenen Kosten forderte. Dabei weigert sich die Präsidentschaftskanzlei beharrlich, bekanntzugeben, welche Kosten den Steuerzahlern durch seine ihn begleitende Gattin Doris Schmidauer entstanden sind. Deshalb wird der freiheitliche Kultursprecher heute, Montag, eine Beschwerde gegen den entsprechenden Antwortbescheid einbringen. Legt der Bundespräsident auch daraufhin diese Reisekosten nicht offen, geht diese Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

Festspiel-Reisen von VdB und "Hofstaat" kosteten 57.000 Euro

„Mit dieser Anfrage konnten wir Freiheitlichen bereits den verschwenderischen Umgang von Bundespräsident Van der Bellen mit dem hart erarbeiteten Geld der Steuerzahler bei seinen Festspielbesuchen offenlegen, rund 57.000 Euro kosteten diese inklusive Mitreise seines ‚Hofstaats‘ und gleich vier PR-Begleitern im Vorjahr. Dass er sich jetzt weiterhin beharrlich weigert, die Reisekosten für seine Gattin, die ihn dabei begleitet hat, gegenüber den Bürgern offenzulegen, ist ein Skandal der Sonderklasse“, so Spalt.

Fadenscheinige Ausreden für Ausunftsverweigerung

Die von Van der Bellens Präsidentschaftskanzlei angeführten Gründe, dass die für die Präsidentengattin angefallenen Kosten unter anderem aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgegeben werden könnten, wertet Spalt als „fadenscheinige Ausreden“: „Nur durch die Offenlegung der Kosten auch noch rund ein halbes Jahr nach den betreffenden Reisen können weder ein Sitzplatz noch sonst für die Sicherheit relevante Details abgeleitet werden. Diese Begründung der Auskunftsverweigerung geht daher ins Leere und ist ein bloßer Vorwand!“

Wo bleibt da die grüne "Transparenz"?

Der freiheitliche Kultursprecher forderte daher den Bundespräsidenten eindringlich dazu auf, die in der Bescheid-Beschwerde angeführten offenen Fragen hinsichtlich der Reisekosten seiner Ehefrau zu beantworten und seine Blockade sofort zu beenden. „Es sind ja die Grünen, die ihr angebliches Eintreten für Informationsfreiheit, Transparenz und Anstand wie eine Monstranz vor sich hertragen. Dass daher ausgerechnet der Bundespräsident als ehemaliger Grünen-Bundessprecher den Steuerzahlern gegenüber derartig mauert und ihnen Auskünfte verweigert, die ihnen zustehen, ist entlarvend und beweist einmal mehr, dass er kein Bundespräsident der Bürger, sondern des Systems ist!“, so Spalt.


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