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20. Juni 2024 | Asyl, Europäische Union, Justiz

EuGH straft Ungarn für die Umsetzung angekündigter EU-Asylverschärfungen

Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn für Maßnahmen, die Brüssel im Asylpakt selbst vorschlägt.

Gespanntes Verhältnis: Emmanuel Macron (l.), Viktor Orbán, Ursula von der Leyen.

Gespanntes Verhältnis: Emmanuel Macron (l.), Viktor Orbán, Ursula von der Leyen. Foto: EU

Die Richter im Elfenbeinturm der EU haben mit dem Urteil gegen Ungarns Asylpolitik einen neuen Gipfel juristischer Absurdität erklommen: Sie verurteilten den „Bösewicht“ Viktor Orbán für Maßnahmen, die die EU-Staaten selbst in den „Asylpakt“ aufgenommen haben, um die transkontinentale Masseneinwanderung zu stoppen.

Keine Berufung gegen EuGH-Urteil möglich

Der Europäische Gerichtshof, gegen dessen Urteile wegen dessen Endgültigkeit keine Berufung eingelegt werden kann, hat eine drakonische Geldstrafe gegen Ungarn verhängt. Das Gericht hatte im Dezember 2020 befunden, dass Ungarns harte Asylpolitik gegen EU-Recht verstößt. Weil Ungarn dieses Urteil nur zum Teil umgesetzt hat, soll es nun eine Strafe von 200 Millionen Euro zahlen und zusätzlich eine Million Euro täglich.

Das Urteil des Gerichtshofs gegen Ungarn ist proportional die höchste jemals verhängte Geldstrafe gegen ein Mitgliedsland. Das Bußgeld macht in etwa 0,5 Prozent aller Staatseinnahmen des Landes aus. Die früher gegen Polen verhängte Strafe bezüglich „Rechtsstaatlichkeit“ entsprach nur 0,13 Prozent der polnischen Staatseinnahmen.

EuGH gegen „EU-Asylpakt“

Der Höhepunkt der Absurdität der obersten EU-Richter ist aber, dass die EU selbst sich von Ungarns Orbán hat inspirieren lassen und teilweise dessen harte Politik am 14. Mai als neuen „Asylpakt” verabschiedet hat: „Eine wichtige Neuerung der Reform ist das obligatorische Grenzverfahren. Dieses Verfahren gilt für bestimmte Kategorien von Asylwerbern (z. B. aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten). Ziel dieses Verfahrens ist es, an den Außengrenzen der EU eine rasche Einschätzung zu treffen, ob Anträge unbegründet oder unzulässig sind. Personen, die dem Asylverfahren an der Grenze unterliegen, dürfen nicht in das Hoheitsgebiet der EU einreisen.”

Das Urteil des Gerichtshofs der EU bestraft Ungarn also für etwas, was mittlerweile von der EU selbst als Regel eingeführt werden soll.

Jubler sollten rechnen lernen

Weil das Urteil besonders in Deutschlands "Ampel"-Medien gefeiert wurde, rechnete die NZZ-Journalistin Fatina Keilani auf Twitter nach: „Kein schlechter Deal eigentlich. Deutschland zahlt 50-60 Millionen pro Tag für Flüchtlingsversorgung. Und dazu noch Probleme mit Kriminalität.”

Als unzulässige Einmischung in die nationale Souveränität eines​ EU-Mitgliedsstaats kritisierten FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der auch Obmann der Parlamentarischen Gruppe Österreich-Ungarn ist, sowie die zukünftige Europaparlamentsabgeordnete Petra Steger das Urteil des EuGH.

FPÖ-Kritik an Ungarn-Urteil

„Das Brüsseler Establishment will die illegale Masseneinwanderung aus aller Herren Länder dieser Welt in Wahrheit gar nicht stoppen, sondern unter falschen Vorstellungen von Humanismus lediglich verwalten“, erklärte Hafenecker.

Steger merkte an, dass die Brüsseler Moralisten keine Gelegenheit auslassen, um auf einen souveränen Mitgliedsstaat draufzuhauen, der die links-globalistische Agenda Brüssels nicht einfach kritiklos mittrage: „Es geht den Brüsseler Zentralisten einzig und allein darum, eine unliebsame Regierung, für die die Interessen der eigenen Bevölkerung an erster Stelle stehen, zu disziplinieren.“


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