Der freiheitliche Innenminister Herbert Kickl hat sich viel vorgenommen, um die Migrationswelle der vergangenen Jahre zu stoppen. Heimaturlaub für Flüchtlinge wird es in Zukunft nicht mehr geben. Es werden Asylzentren geschaffen, Asylwerber müssen am Verfahren mitwirken, Handydaten werden überprüft und auch die Alterskontrollen sollen gesetzlich vereinfacht werden.
Zahl der Flüchtlinge hat sich halbiert
Eine Trendumkehr ist schon in Sicht. 2015 wurden in Österreich 88.340 Asylanträge gestellt, 2016 reduzierte sich die Zahl auf 42.285 und im letzten Jahr halbierte sich die Zahl weiter auf 24.296.
Verfahren beschleunigen
„Das gibt den Behörden die Gelegenheit, den immer noch bestehenden Rucksack an Verfahren, der aus der Massenzuwanderung seit 2015 resultiert, abzubauen“, so Kickl. Viele Verfahren hätten einen negativen Ausgang für Asylwerber gebracht. Es gelte daher auch an der Rückführung zu arbeiten: „Als Bundesminister werde ich von politischer Seite aus alles tun, um die illegale Migration zu stoppen, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Rückkehr abgelehnter Asylwerber in ihr Herkunftsland zu forcieren.“
„Noch im ersten Halbjahr 2018 wollen wir mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 weitere Maßnahmen setzen, die den Behörden helfen, schnell abzuklären, ob zu Recht Asyl begehrt wird bzw. ob überhaupt Österreich für die Prüfung des Antrages zuständig ist“, kündigte der Minister an.
Zugriff auf Handydaten
Geplant ist außerdem ein Zugriff auf Handydaten von Asylwerbern: Dabei gehe es ausschließlich um das Auslesen der Geodaten, sodass ausgeforscht werden könne, woher jemand tatsächlich komme und über welche Rote er nach Österreich gelangt ist.
Schaffung von „Rescue Centers“
Teil der bundeseinheitlichen Neuregelung der Grundversorgung wird auch die Unterbringung von Asylwerbern in Grundversorgungszentren („Rescue Center“) sein. „Das ist ein längerfristig angelegtes Projekt. Die Effizienz der Verfahren wird gesteigert – eine Win-win-Situation für alle Beteiligten“, so Kickl.
Asylwerber müssen kooperieren
Asylwerber haben zukünftig am Verfahren mitzuwirken: „Wir werden generell bei den Mitwirkungspflichten die Zügel anziehen und überprüfen, welche gesetzlichen Möglichkeiten wir haben, um die Missachtung dieser Mitwirkungspflichten zu sanktionieren“, so der Innenminister. „Wie allgemein bekannt ist, machen sich viele Asylwerber jünger, als sie tatsächlich sind, um in den Genuss von bevorzugter Behandlung als Minderjährige zu kommen und daraus auch die Möglichkeit abzuleiten, ihre Eltern und weitere Familienangehörige nachzuholen, sobald ihnen Asyl gewährt wurde. Im Jahr 2016 etwa wurden fast 1.000 Flüchtlinge – mehr als 40 Prozent der insgesamt Überprüften – als Schwindler entlarvt. Das Problem ist allerdings: Die Asylwerber können sich derzeit widersetzen ein Handwurzelröntgen durchführen zu lassen. Wir wollen daher mit dem neuen Gesetz sicherstellen, dass die Altersfeststellung zu den Mitwirkungspflichten im Asylverfahren zählen wird.“
Heimaturlaube gehören der Vergangenheit an
Auch die Heimaturlaube der Flüchtlinge, wird Kickl abstellen: „Es gibt immer wieder Berichte über Flüchtlinge, die just in jenes Land auf „Heimaturlaub“ fahren, in dem ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Das ist eine Verhöhnung der Österreicher und des Gastgeberlandes Österreich. Wir werden prüfen, ob ein solches Verhalten mit dem automatischen Verlust des Asylstatus sanktionierbar ist. Gleiches gilt für Asylberechtigte die kriminell werden.“
Keine Aufenthaltsverfestigung
Es wird auch nicht mehr so sein, dass Asylwerber aufgrund einer Straftat ihren Aufenthalt in Österreich verlängern können, in dem sie ihre Haft einfach absitzen. „Wenn Asylwerber rechtskräftig verurteilt werden, dann darf die folgende Zeit – zum Beispiel in Haft – nicht als Aufenthaltsverfestigung gewertet werden“, so Kickl abschließend.