ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka fordert eine weitere Verschärfung des Asylrechts – und das ausgehend von einem Paragraphen aus den 1980er-Jahren. Laut diesem Paragraphen haben Asylberechtigte – gezählt ab Beginn des Asylverfahrens - nach sechs Jahren Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Lopatka habe jedoch vor, diese Zeit auf zehn Jahre zu verlängern und mit der SPÖ darüber zu verhandeln.
FPÖ bringt Initiative zur Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes ein
"Die Scheinheiligkeit der ÖVP kennt offenbar keine Obergrenze, ÖVP-Klubchef Lopatka hat Teile seiner Biografie gelöscht. Die widersinnige Verknüpfung von Asyl und Staatsbürgerschaft, das heißt der Umstand, dass Asylberechtigten nach sechs Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden muss, stammt aus dem Jahr 2005, der ÖVP-BZÖ-Ära, und somit der legistischen Hexenküche der ÖVP. Die ÖVP hat aus einer Kann-Bestimmung der 80er Jahre eine Muss-Bestimmung gezimmert“, so heute FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. Die FPÖ werde diesbezüglich eine entsprechende Initiative zur Aufhebung der Sonderbestimmungen für Asylberechtigte und zur generellen Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes setzen. Dabei wird sich herausstellen, ob auf Lopatkas Worte auch wirklich Taten folgen.
Staatsbürgerschaft zum „Quasi-Nulltarif“
Dass Asylberechtigten die österreichische Staatsbürgerschaft "frei Haus" geliefert werde, widerspreche grundsätzlich dem Wesen von Asyl als „Schutz auf Zeit“ und trage den Keim des Missbrauchs in sich. „Der lockere Umgang mit dem hohen Gut der Staatsbürgerschaft muss generell ein Ende haben, nicht nur mit Blick auf die muslimische Völkerwanderung. Die Sonderbestimmungen für Asylberechtigte, aber auch für Fremde, die in Österreich geboren sind, sind aufzuheben. Es darf keinen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft mehr geben, dafür aber die Möglichkeit der Aberkennung und die Zugangsvoraussetzungen sind zu verschärfen“, betonte Kickl. „Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Fremde ist ein Privileg, dessen sich diese würdig zu erweisen haben. Mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft gehen schließlich auch weitreichende Rechte einher, daher kann es sie nicht zum Quasi-Nulltarif geben“, so Kickl.