Skip to main content
09. Mai 2023 | Energie, Europäische Union, Umwelt

Methan-Verordnung als Sinnbild verfehlter EU-Politik

Heute angenommener Rechtsakt zur Methan-Reduktion im Energiesektor beweist, wie rechtswidrig ein Rechtsakt im Rahmen des Klimaschutzes eigentlich sein darf.

FPÖ-EU-Abgeordneter Georg Mayer.

FPÖ-EU-Abgeordneter Georg Mayer. Foto: FPÖ

„Während die Frage der Notwendigkeit der Methan-Verordnung bereits eine diskussionsfähige ist, war das formelle Verfahren auf Ausschussebene bereits ein eindeutig rechtswidriges“, stellte heute, Dienstag, der freiheitliche Abgeordnete im Europaparlament, Georg Mayer, fest. Die Methan-Verordnung will die Emission von klimaschädlichem Methan reduzieren, misst jedoch dem Umstand, dass die EU zum weltweiten Ausstoß nur Bruchteile beiträgt, wenig Bedeutung bei. Der Energiesektor ist für rund 19 Prozent des Methan-Ausstoßes in der EU verantwortlich.

Kosten von mehreren Milliarden Euro

Neben den Sektoren Öl und Gas verpflichtet die Methan-Verordnung aber auch die noch verbleibenden Betreiber von Kohlebergwerken in der EU zur technischen Nachrüstung. Dass dabei Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro entstehen könnten, die an die heimischen Verbraucher weitergegeben werden, und zwar gänzlich unabhängig davon, ob diese Bergwerke überhaupt noch betrieben werden oder bereits seit Jahrzehnten stillgelegt sind, scheint nebensächlich. Es geht dabei weniger um die Reduktion des heimischen Methan-Austritts, sondern vielmehr darum, einen regulatorischen Rechtsrahmen zu erproben, den man kohlefördernden Regionen außerhalb der EU nahelegen möchte.

Kohleförderung in Europa praktisch beendet

„China und andere Länder bauen gerade ihre Kohleverstromung und den Kohleabbau massiv aus und sind an europäischen Belehrungen zur Überwachung von Methan absolut nicht interessiert. Für diese sinnbefreite Blaupause sollen nun auch noch europäische Unternehmen und deren Verbraucher zahlen, und dies, obwohl der 'Green Deal' die Kohleförderung in Europa praktisch beendet hat“, so Mayer.

Umweltsschutz-NGO verfasst EU-Verordnung

Abseits von inhaltlichen Schwächen zeigt der heute angenommene Rechtsakt auch formell rechtswidrige Elemente: Die Berichterstatterin der Methan-Verordnung verbreitete zur Kompromissfindung unter den beteiligten politischen Fraktionen ein Dokument, das als eigene Arbeit verkauft, aber tatsächlich von einer Umweltschutz-NGO verfasst wurde.

Unverschämter Verstoß gegen alle internen Vorschriften

„Hätte ein Banken- oder Pharma-Lobbyist derartig in den Entscheidungsfindungsprozess eingegriffen, wäre das gesamte Verfahren neu gestartet worden. Dies passiert in Brüssel aber nicht, wenn eine linke NGO der grünen Berichterstatterin Jutta Paulus derartig unverschämt und entgegen allen internen Vorschriften zuarbeitet“, so Georg Mayer.


© 2024 Freiheitliche Partei Österreichs. Alle Rechte vorbehalten.