„Die bekannt gewordene Klage der EU-Kommission gegen das ungarische Souveränitätsgesetz ist an Heuchelei nicht zu überbieten. Denn die EU-Kommission selbst hat im Vorjahr den Entwurf einer Richtlinie vorgelegt, die ganz ähnliche Ziele verfolgt und im Falle ihrer Annahme von allen EU-Staaten umgesetzt werden müsste“, sagte die EU-Sprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs und EU-Abgeordnete Petra Steger.
Woher kommt das Geld diverser linker NGOs?
Das Souveränitätsgesetz sieht vor, Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen. „Das ist gerade in Ungarn höchst verständlich, soll doch die ungarische Opposition vor den letzten Wahlen massiv mit Geldmitteln aus dem Ausland unterstützt worden sein. Auch in Österreich muss man sich angesichts teurer Kampagnen selbsternannter NGOs gegen die FPÖ im vergangenen Wahlkampf fragen, woher deren Geld konkret geflossen ist“, so Steger.
Auch im FPÖ-Wahlprogramm Veröffentlichungspflicht für Geldflüsse
Eine Pflicht zur finanziellen Transparenz für NGOs sei daher auch im FPÖ-Wahlprogramm verankert. „Darüber hinaus wollen wir Österreichs Souveränität und Neutralität durch die explizite Erwähnung im Artikel 1 der Bundesverfassung besonders schützen und dadurch den Eingriff insbesondere von EU-Organen in unsere Gesetzgebung begrenzen“, bekräftigte Steger ein zentrales Wahlversprechen der Freiheitlichen, das unsere Heimat vor dem immer mehr ausufernden Regulierungs- und Zentralisierungswahn der EU schützen soll.
Ungarn kann es der Kommission nie recht machen
Die EU sehe offensichtlich gezielt und ausschließlich in Ungarn ein Problem im Schutz der staatlichen Souveränität. Denn selbst habe die EU-Kommission im Jahr 2023 eine Richtlinie „zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessensvertretung im Auftrag von Drittländern“ vorgelegt, die ganz ähnliche Ziele verfolge. Der Entwurf sieht ein Register vor, in das sämtliche Einrichtungen und Organisationen eingetragen werden müssen, die von Geldgebern außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone finanziert werden oder für diese Geldgeber aktiv werden, um politische Entscheidungen zu beeinflussen.
Von der Leyen & Co. wollen keine patriotischen Regierungen
„Vor diesem Hintergrund entpuppt sich die Klage der EU-Kommission als Akt der völlig willkürlichen Ungarn-Diskriminierung, motiviert dadurch, dass sich die ungarischen Bürger bei Wahlen nicht von den Vorstellungen der Brüsseler 'Einheitspartei' beeindrucken lassen, sondern lieber eine patriotische Regierung unterstützt haben. Eine Demokratie, deren Ergebnisse von der eigenen Meinung abweichen, ist Ursula von der Leyen und Co. ein Dorn im Auge und wird von den Eurokraten daher mit allen Mitteln bekämpft“, so Steger, die jedoch davon ausgeht, dass sich weder Regierung noch Bürger Ungarns von diesem durchsichtigen Manöver beeindrucken lassen.