„Seit einem halben Jahr zirkuliert 'Omikron' in verschiedenen Varianten, und der Großteil der europäischen Staaten hat quasi alle einschränkenden Maßnahmen aufgehoben. Aber bei uns in Österreich hält die Regierung die gesamte Bevölkerung ohne Not als 'Präventionsmaßnahme' in einem gesundheitspolitischen Ausnahmezustand, weil man nicht wisse, was der Herbst bringen werde. Das ist – mit Verlaub – vollkommener Wahnsinn: Der präventive Ausnahmezustand kann doch nicht ernsthaft der Lösungsvorschlag einer Regierung sein“, hielt der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak heute, Mittwoch, in der Nationalratsdebatte über das Epidemiegesetz fest.
Die Corona-Viren würden nicht verschwinden, man werde also lernen, damit zu leben, und es werde ähnlich wie bei Grippeviren schwerere und harmlosere Infektionen geben. „Ich würde mich wirklich freuen, wenn wir tatsächlich gemeinsam einen gesundheitspolitischen Pandemieplan und auch einen betrieblichen Pandemieplan erarbeiten würden. Denn sowohl die Menschen als auch die Wirtschaft, als auch die Behörden brauchen Planungssicherheit für den Herbst“, so Kaniak weiter und kritisierte, dass ÖVP und Grüne kein Interesse an Maßnahmen hätten, um das Gesundheitswesen auch in Hinblick auf ein möglicherweise stärkeres Infektionsgeschehen im Herbst zu unterstützen. Die Stärkung des niedergelassenen Bereichs, die Etablierung eines funktionierenden Visitendienstes für abgesonderte Corona-Erkrankte oder die Stärkung der Gesundheitsbehörden insgesamt seien Initiativen gewesen, die ÖVP und Grüne im Gesundheitsausschuss nämlich einfach auf die lange Bank geschoben hätten.
Verkehrsbeschränkungen als "Erleichterung" verkauft
Stattdessen baue die Regierung ihr Zwangsregime samt Verordnungsermächtigungen mit der Novelle des Epidemiegesetzes immer weiter aus – Stichwort Verkehrsbeschränkungen. „Es ist unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit ÖVP und Grüne diese neuen Verkehrsbeschränkungen der Bevölkerung als Erleichterungen verkaufen“, betonte Kaniak. So könne der Gesundheitsminister gemäß § 7b der schwarz-grünen Novelle des Epidemiegesetzes „bei Auftreten einer in einer Verordnung nach § 7 Abs. l angeführten anzeigepflichtigen Krankheit durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen festlegen.“
Gesundheitsminister kann Leute nach Gutdünken einsperren
Übersetzt bedeute das: „Das kann jeden treffen. Denn die Deutungs- bzw. Definitionshoheit liegt beim Gesundheitsminister. In Zukunft können also Menschen, die eigentlich gar nicht abzusondern gewesen wären, weil sie für andere epidemiologisch gar keine Gefahr darstellen, in ihren Grund und Freiheitsrechten beschränkt werden – und zwar bis in den privaten Bereich hinein und nach Gutdünken des Gesundheitsministers. Er kann bestimmen, ob bestimmte Personengruppen am sozialen Leben teilhaben können, oder auch nicht, ob sie zu einer Geburtstagsfeier gehen dürfen oder zum Shoppen, ob sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem eigenen Auto fahren müssen oder ein öffentliches Verkehrsmittel nutzen dürfen. Das will die Regierung mit diesen Verkehrsbeschränkungen - via Verordnung und damit am Parlament vorbei – ermöglichen. Und da hört sich einfach jegliches Verständnis auf“, betonte der freiheitliche Gesundheitssprecher. All diese Zwangsmaßnahmen könnten, warnte Kaniak, auch auf andere meldepflichtige Krankheiten ausgedehnt werden, deren Liste der Gesundheitsminister per Verordnung nach Lust und Laune erweitern könne.
Bedenklicher Zugriff auf sensible ELGA-Gesundheitsdaten
ÖVP und Grüne verschafften dem Gesundheitsminister mit der Novelle auch das Recht, Erinnerungsschreiben für die Corona-Impfung an die Bürger zu verschicken. „Das heißt, es wird auf die sensibelsten Daten eines Menschen, nämlich die ELGA-Gesundheitsdaten, zugegriffen. Und diese Schreiben bringen auch nichts, weil, wie ÖVP und Grüne ja selbst in die Novelle geschrieben haben, keine individuelle Prüfung erfolgen kann, ob eine Impfung für die einzelne Person tatsächlich empfohlen ist oder nicht. Trotzdem werden die Österreicher diese Schreiben bekommen. Die Regierung setzt so zusätzlich Millionen Euro in den Sand. Dieses Geld wäre anderswo, zum Beispiel direkt bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen, sicherlich besser eingesetzt“, betonte Kaniak.
Ministerielle Abschreckung für renitente Bürger
Darüber hinaus gebe die Novelle dem Gesundheitsminister das Recht einer Amtsrevision gegen unliebsame Entscheidungen eines Landesverwaltungsgerichtshofs. Wenn beispielsweise ein Bürger gegen einen Bescheid berufe und vor einem Landesverwaltungsgericht Recht bekomme, könne das Ministerium nun Revision einlegen, um noch einmal mit ganzer Wucht „hineinzufahren“. Auch das sei ausgesprochen bedenklich und wohl als „Abschreckung“ für die Bürger gedacht. Dass ÖVP und Grüne in letzte Sekunde davon Abstand genommen hätten, Computer-generierte Absonderungsbescheide zu ermöglichen, sei wohl nur der Kritik der Opposition zu verdanken. Insgesamt aber hätten ÖVP und Grüne diese neuen Möglichkeiten, die Grund- und Freiheitsrechte einzuschränken, wieder einmal im Eilverfahren durchgepresst: „Es gab keine Zeit, das Ganze fachlich zu diskutieren, es gab schon gar keine Zeit, das Vorhaben auch verfassungsrechtlich ordentlich begutachten zu lassen oder einem Hearing zu unterziehen“, betonte Kaniak.
Volksbegehren gegen Impffplicht und für Regierungs-Absetzung
Zuletzt appellierte der freiheitliche Gesundheitssprecher an die Bürger, kommende Woche das Volksbegehren „KEINE IMPFPFLICHT“ zu unterstützen: „Von 20. Juni bis 26. Juni gibt es die Möglichkeit, auf jeder Gemeinde oder jedem Magistrat und auch über das digitale Bürgerservice dieses Volksbegehren zu unterschreiben. Wenn man wie ich der Meinung ist, dass es keinen Zwang zu einer Impfung jeglicher Art in Österreich geben sollte, sondern dass das immer auf Freiwilligkeit beruhen muss, dann sollte man diese Gelegenheit nutzen. Und wenn man der Meinung ist, dass diese Bundesregierung genug Schaden angerichtet hat, gibt es ebenfalls kommende Woche die Möglichkeit, ein Volksbegehren zur Absetzung der Bundesregierung zu unterschreiben.“