„Mit der geplanten Änderung des Gentechnikgesetzes GTG fallen etliche Schutzbestimmungen für die Anwendung von Gentherapien“, so der freiheitliche Gesundheitssprecher und Obmann des parlamentarischen Gesundheitsausschusses, Gerhard Kaniak. Das Ersetzen des Begriffs der Gentherapie durch jenen der Therapie mit Genveränderten Organismen GVO stelle bereits eine unzulässige Einschränkung des Gültigkeitsbereichs dar.
Anwendung von Gentherapien bisher nur bei Schwerkranken erlaubt
„Noch problematischer sind die Änderungen in §74 GTG,“ so Kaniak, denn hier werde die Anwendung von Gentherapien an Gesunden erlaubt, was bislang nur für Schwerkranke möglich war. Zudem müsse nicht mehr vor der Anwendung nachgewiesen werden, dass die Keimzellen nicht von der Therapie betroffen seien oder eine Fortpflanzung unmöglich sei. Eine Weitergabe der Genveränderung könne so nicht mehr ausgeschlossen werden.
Steckt die COVID-Impfung hinter den plötzlichen Gesetzesänderungen
„Es stellt sich die Frage, ob die aktuell verwendeten mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 nicht auch unter die bisherige Begriffsdefinition fallen und ob dies vielleicht den Anlass für die geplante Gesetzesänderung darstellt. Ich erwarte von der Bundesregierung und dem grünen Gesundheitsminister Mückstein, dass hier Aufklärung über die Absichten geleistet wird und der Beschluss dieser Gesetzesänderung nicht husch-pfusch nach den Ferien, sondern erst nach ordentlicher Debatte stattfinden wird“, richtete Kaniak eindringliche Worte an die Regierung.
Stellungnahmen zu den Gesetzesänderungen möglich
Die Gesetzesänderungen befinden sich derzeit im Begutachtungsverfahren. Stellungnahmen sind hier auf der Webseite des Parlaments möglich.