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U-Ausschuss: Verfahrensrichter bestätigt Rechtswidrigkeit der heutigen ÖVP-Ladung eines Lokalpolitikers

FPÖ-U-Ausschuss-Fraktionsführer Hafenecker: "Er konnte keinerlei Akten finden, die auch nur eine einzige Frage innerhalb des Untersuchungsgegenstands gerechtfertigt hätte."

„Der Verfahrensrichter hat zu Beginn der Befragung des Grazer Lokalpolitikers Alexis Pascuttini im Untersuchungsausschuss heute, Dienstag, die Rechtsansicht der FPÖ vollinhaltlich bestätigt: Es findet hier auf Verlangen der ÖVP eine offensichtlich rechtswidrige Befragung statt, weil die Grazer Finanzaffäre vom Untersuchungsgegenstand in keiner Weise umfasst ist“, sagte der FPÖ-Fraktionsvorsitzende Christian Hafenecker nach den mutigen und deutlichen Worten von Verfahrensrichter Wolfgang Köller. Dieser habe darauf hingewiesen, dass er aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Akten nicht einmal in der Lage war, auch nur eine einzige Frage an die Auskunftsperson innerhalb des Untersuchungsgegenstands zu stellen.

ÖVP missbraucht U-Ausschuss für Wahlkampf-Untergriffe

„Es ist damit erwiesen, dass die ÖVP den Untersuchungsausschuss aufs Übelste missbraucht, um wahlkampfpolitisches Kleingeld zu wechseln. Die Blamage für die ÖVP wird dadurch perfekt, dass selbst der ihrer eigenen Partei zugehörige Vorsitzende Wolfgang Gerstl sich der Einschätzung des Verfahrensrichters im Wesentlichen angeschlossen hat und ankündigte, jede einzelne Frage auf ihre Zulässigkeit zu überprüfen“, sagte Hafenecker.


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