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19. März 2024 | Tierschutz

Tierschutzgesetznovelle 2024 zurück an den Start!

FPÖ-Generalsekretär Schnedlitz: "Minister Rauch hat neuerlich ein Husch-Pfusch-Gesetzeskonstrukt auf den Weg gebracht."

„Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens zur Tierschutzgesetznovelle 2024 steht eines fest: Der grüne Minister Johannes Rauch hat wieder einmal ein Husch-Pfusch-Gesetzeskonstrukt auf den Weg gebracht. Was wir aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in den letzten beiden Jahren bereits in vielfacher Weise erleben mussten, hat sich jetzt auch in Sachen Tierschutz manifestiert, dass der grüne Ressortchef und seine engsten Berater es sachpolitisch einfach nicht können. Analysiert man die umfangreichen Stellungnahmen aus der Fachwelt der Tierzüchter und Tierhalter, der Tierärztekammer, der Datenschutzbehörde, aber auch der Ämter der Landesregierungen oder der österreichischen Wirtschaftskammer und hunderter Bürger, dann ergibt sich daraus ein vernichtendes Urteil über diese Tierschutzgesetznovelle 2024“, kritisierte heute, Dienstag, FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.

Unnötige Schikanen für unbescholtene Tierhalter und -käufer

Den gesamten Gesetzesentwurf durchziehe der Ansatz, dass man jene, die sich bisher bereits an die Tierwohl-Standards gehalten hätten, mit einem Überwachungs- und Bürokratie-Regime belasten möchte, weiterhin aber gegen den illegalen Handel mit Tieren und damit dem Import aus ausländischen Qualzucht-Netzwerken in Wahrheit keine tatsächlichen Maßnahmen umsetzen möchte. Ähnliches gelte für den Sachkunde-Nachweis, der etwa bei vielen Personengruppen wie Jägern, Tierärzten usw. bereits seit vielen Jahren gegeben sei beziehungsweise durch Ausbildungen erworben werde, den man aber jetzt separat noch einmal vorschreibe. Schnedlitz: „Bereits aktive Tierhalter beziehungsweise Tierkäufer, die sich immer wohl verhalten haben, drängt man hier tatsächlich in die potentielle Illegalität, wenn sie sich einem unvernünftigen und überschießenden Überwachungs- und Bevormundungs-Regime nicht unterwerfen.“

Wirklich Sachkundige werden nicht mit einbezogen

„Ein besonderer Treppenwitz ist aber, dass man in der Qualzucht-Kommission die von Seiten der Sachkunde eigentlich die für den Vollzug des Gesetzes relevanten Fachverbände der Tierhalter und Tierzüchter nicht miteinbezieht. So verhindert man in vorsätzlicher Art und Weise, dass eine Expertise aus der Praxis in einen sachpolitisch auch tatsächlich begründeten Vollzug des Tierschutzgesetzes einfließen kann. Dazu kommen massive Bedenken im Zusammenhang mit der Heimtier-Datenbank, die etwa von der Datenschutzbehörde, aber auch vielen Fachverbänden kritisiert werden. Schlussendlich belastet dieses Bürokratie-Monster aus der Feder des grünen Ministers Rauch auch die Budgets der Bundesländer, die hier im lokalen Vollzug tätig werden müssen. Eine Stellungnahme der schwarz-grünen Landesregierung aus Vorarlberg an den ehemaligen Landesrat Rauch spricht hier eine mehr als deutliche Sprache. Die einzig mögliche Schlussfolgerung aus diesem Gesetzes-Murks muss sein: Zurück an den Start – und das unter tatsächlicher Einbindung aller Betroffener“, so Schnedlitz abschließend.


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