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7) Sicherheit

Österreich hat sein Staatsgebiet mit allen Mitteln zu schützen, seine Neutralität zu wahren und seinen Bürgern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien zu gewähren.

Recht und Ordnung sind Grundwerte unserer freiheitlichen Gesinnung und dienen der Sicherheit unserer Staatsbürger.

Wir erachten Sicherheit als Grundbedürfnis und wichtige Voraussetzung für eine positive menschliche Entwicklung. Die Wahrung unserer Sicherheit setzt Selbstverteidigungsfähigkeit voraus. Wir bekennen uns daher zur bestmöglichen Ausbildung und Ausrüstung der Organe unserer Sicherheitsexekutive und des Bundesheers.

Bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Banden- und Schlepperunwesens, des Drogenhandels, des Terrorismus, der Gewalt und anderer Kriminalitätserscheinungen hat der Staat seine Möglichkeiten entschlossen zu nutzen.

Die Todesstrafe wird von uns kategorisch abgelehnt.

Im Strafvollzug haben der Schutz unserer Gesellschaft sowie Schutz und Hilfe für Verbrechensopfer höchsten Stellenwert. Eine Resozialisierung von Straftätern hat diesen Aspekt zu berücksichtigen. Geldstrafen haben in erster Linie den Opfern zugute zu kommen. In einer humanen Gesellschaft müssen sich Strafrahmen von Gewaltverbrechen und Vermögensdelikten deutlich unterscheiden.

Wer als Fremder in Österreich wegen eines Verbrechens verurteilt wird ist in sein Heimatland auszuweisen.

Wir bekennen uns zur umfassenden Landesverteidigung sowie zur allgemeinen Dienstpflicht aller männlichen Staatsbürger in Form des Wehrdienstes oder eines Wehrersatzdienstes als persönliche Leistung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Österreichs und den sozialen Frieden. Für weibliche Staatsbürger soll die Möglichkeit zum freiwilligen Wehr- und Wehrersatzdienst sowie zum Sozialdienst offen stehen.

Heimatschutz und Landesverteidigung haben Vorrang vor Auslandseinsätzen des Bundesheers. Auslandseinsätze österreichischer Soldaten sollen ausschließlich freiwillig und nur für Katastropheneinsätze, humanitäre Aufgaben, zur Friedenssicherung und unter UNOMandat erfolgen.

Österreich ist ein selbstbestimmter und friedensstiftender Staat und muss daher frei von einer Mitgliedschaft in einem Militärpakt sein. Die Entscheidung über den Einsatz unseres Bundesheers und unserer Soldaten trifft ausschließlich Österreich selbst, als souveräner und neutraler Staat, in seiner Verantwortung für die Sicherheit und Freiheit seiner Bürger. 


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